Konzeption
Der Betrieb der Umweltprobenbank ist in der Konzeption der Umweltprobenbank des Bundes verbindlich geregelt.
Die Umsetzung des Vorsorgeprinzips erfordert eine wissenschaftliche Infrastruktur, eine umfassende Datenbasis zur Bestimmung und Bewertung des Ist-Zustandes der Umwelt und eine langfristige Beobachtung der in der Umwelt stattfindenden chemischen, physikalischen und biologischen Entwicklungsprozesse in Zeit und Raum. Für die Umweltprobenbank des Bundes werden Humanproben ausgewählter Standorte gemeinsam mit ökologisch repräsentativen Umweltproben gesammelt, eingelagert und auf gesundheits- und umweltrelevante Stoffe analysiert. Auf diese Weise wird auch eine Erfolgskontrolle umweltpolitischer Maßnahmen möglich, beispielsweise bei Verboten von Stoffen oder freiwilligen Vereinbarungen mit Industrieverbänden zur Verbrauchsbeschränkung.
Die aktuelle Version der Konzeption der Umweltprobenbank - 2023 (PDF, 580 KB) ist seit Juli 2023 in Kraft.
Die vorangegangene Version der Konzeption der Umweltprobenbank - 2014 (PDF, 700 KB) war von Dezember 2014 bis Ende Juni 2023 in Kraft.
Die Vorläuferversion der Konzeption der Umweltprobenbank - 2008 (PDF, 200 KB) war von Oktober 2008 bis Ende November 2014 in Kraft. Ältere Versionen der Konzeption werden hier nicht bereit gestellt.