Erklärung zur Barrierefreiheit

Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite https://www.umweltprobenbank.de

Das Umweltbundesamt ist bemüht, seine Website der Umweltprobenbank des Bundes im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website https://www.umweltprobenbank.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 03.08.2021 durchgeführten Selbstbewertung mit der BIK BITV-Selbstbewertung der DIAS GmbH (BITV-Test Selbstbewertung). Weiterhin wurde die Website mit dem WAVE Web Accessibility Evaluation Tool und mit Microsoft Accessibility Insights (Download von Accessibility Insights) geprüft. Neben der manuellen Prüfung anhand der BITV-Test Selbstbewertung und der automatisierten Prüfung auf Barrierefreiheit fand eine manuelle Expertenevaluation durch einen Screenreader-Nutzer statt.

Auf Basis der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Informationen in deutscher Gebärdensprache liegen aktuell nicht vor (§ 4, BITV 2.0).
    Einen Hinweis auf Inhalte in deutscher Gebärdensprache sowie eine Übersetzung der audioinhalte stellen wir innerhalb eines Jahres bereit.
  • Ab einem Zoomfaktor von 200% schiebt sich die Seitennavigation nach rechts aus dem Browserfenster heraus, und in der Datenrecherche werden Texte in Textblöcken nicht mehr lesbar (Anforderung 9.1.4.10 BITV Selbstbewertung, DIAS GmbH).
    Hierbei handelt es sich um ein technisches Problem: Die Website verwendet ein Standard-Navigationsmenü von Bootstrap 4 ohne eigene Anpassungen sowie die von Bootstrap 4 vorgegebene Formatierung von Textblöcken lediglich in Bereiche mit fixen Spaltenbreiten, wodurch bei einer Vergrößerung von Texten diese Texte über den festen Rand des jeweiligen Textblocks hinaus ragen.
    Sollte eine zukünftige Version von Bootstrap diese Probleme beheben, erfolgt eine Aktualisierung der Website auf diese Bootstrap Version.
  • Zu den Videos zur Erläuterung der Arbeitsabläufe unter dem Menüpunkt "Grundlagen" -> "Arbeitsabläufe" werden weder eine Übersetzung in deutsche Gebärdensprache, noch eine Audiodeskription oder ein vollständiges Transkript angeboten (Anforderung 9.1.2.3 und Anforderung 9.1.2.5 BITV Selbstbewertung, DIAS GmbH).
    Es handelt sich bei den Videos um eingebettete Youtube-Videos, die auch auf Youtube direkt wiedergegeben werden können. Youtube bietet dort die Möglichkeit, während der Wiedergabe automatisiert erzeugte Untertitel anzuzeigen.
    Eine Übersetzung der Tonspuren der Videos in deutsche Gebärdensprache und eine Audiodeskription sowie ein vollständiges Transkript werden innerhalb eines Jahres von uns angeboten.
  • Ältere PDF-Dateien sind nicht barrierefrei.
    Von einer Nachbearbeitung sehen wir ab, da es sich um Inhalte handelt, die nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden und die vor dem 23. September 2019 erstellt oder aktualisiert wurden (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 BITV 2.0). Größtenteils handelt es sich um umfangreiche Abschlussberichte von Forschungsprojekten sowie um Standardarbeitsanweisungen (SOP) für einen eng begrenzten Leserkreis. Eine Nachbearbeitung stufen wir als unverhältnismäßige Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG ein.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.02.2022 erstellt.

Die Einschätzung basiert auf der am 03.08.2021 durchgeführten BITV Selbstbewertung der DIAS GmbH durch die innoQ Deutschland GmbH, Krischerstr. 100, 40789 Monheim am Rhein.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von https://www.umweltprobenbank.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Per E-Mail an:
upb(at)uba.de.
Telefonisch erreichen Sie uns über den Bürgerservice des Umweltbundesamtes von Montag bis Freitag zu den Servicezeiten 9.00 – 15.00 Uhr unter:
0049-340-2103-2416.
Bitte nennen Sie zu Ihrem Anliegen das Stichwort "Umweltprobenbank".
Die Vorschriften des Datenschutzes werden selbstverständlich beachtet.
Per Post an:
Umweltbundesamt
Postfach 1406
D-06813 Dessau-Roßlau

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalt hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/

Sie erreichen die Landesfachstelle für Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalt postalisch, per Telefon und per E-Mail:
per E-Mail:
Landesfachstelle: landesfachstelle(at)ukst.de
Überwachungsstelle: ueberwachungsstelle(at)ukst.de
Ombudsstelle: ombudsstelle(at)ukst.de
per Telefon:
+49 3923 751 - 175
per Post:
Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt