Erklärung zur Barrierefreiheit
Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite https://www.umweltprobenbank.de
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website https://www.umweltprobenbank.de
Sie ist auch in Leichter Sprache verfügbar.
Das Umweltbundesamt ist bemüht, seine Website der Umweltprobenbank des Bundes im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 10.12.2024 durchgeführten Selbstbewertung mit der BIK BITV-Selbstbewertung der DIAS GmbH (BITV Selbstbewertung). Weiterhin wurde die Website mit dem WAVE Web Accessibility Evaluation Tool und mit Microsoft Accessibility Insights (Accessibility Insights) geprüft. Neben der manuellen Prüfung anhand der BITV Selbstbewertung und der automatisierten Prüfung auf Barrierefreiheit fand eine manuelle Expertenevaluation durch einen Screenreader-Nutzer statt.
Durchgeführt wurde die Prüfung von der innoQ Deutschland GmbH.
Auf Basis der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
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Informationen in deutscher Gebärdensprache liegen aktuell nicht vor (§ 4, BITV 2.0).
Einen Hinweis auf Inhalte in deutscher Gebärdensprache sowie eine Übersetzung der Audioinhalte stellen wir innerhalb eines Jahres bereit. -
Zu den Videos zur Erläuterung der Arbeitsabläufe unter dem Menüpunkt "Grundlagen" -> "Arbeitsabläufe" werden weder eine Übersetzung in deutsche Gebärdensprache, noch eine Audiodeskription oder ein vollständiges Transkript angeboten (WCAG Erfolgskriterium 1.2.3 "Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)" und Erfolgskriterium 1.2.5 "Audiodeskription (aufgezeichnet)").
Es handelt sich bei den Videos um eingebettete Youtube Videos, die auch auf Youtube direkt wiedergegeben werden können. Youtube bietet dort die Möglichkeit, während der Wiedergabe automatisiert erzeugte Untertitel anzuzeigen.
Eine Übersetzung der Tonspuren der Videos in deutsche Gebärdensprache und eine Audiodeskription sowie ein vollständiges Transkript werden innerhalb eines Jahres von uns angeboten. -
Die Diagramme, die als Ergebnis einer Datenrecherche dargestellt werden, sind bei einem Zoomfaktor ab 200 % nicht vollständig barrierefrei nutzbar. Die Datenpunkte skalieren zwar, die Linien und Balken allerdings nicht. Dadurch kommt es zu Überlagerungen, die dazu führen, dass Verlaufslinien nicht mehr vollständig nachverfolgt werden können (WCAG Erfolgskriterium 1.4.4 "Textgröße ändern"). Ab einem Zoomfaktor von 400 % wird die Legende eines Diagramms abgeschnitten, außerdem skaliert das Diagramm selbst nicht, sondern behält seine Größe bei. Dadurch werden Datenpunkte ab einer gewissen Breite abgeschnitten. Scrollen ist nicht möglich (WCAG Erfolgskriterium 1.4.10 Umbrüche (Reflow).
Die Diagramme werden von einem eingebundenen Drittanbietertool erzeugt. Wir haben keine Möglichkeit, die beschriebenen Mängel zu beheben. Wir werden mit dem Anbieter des Tools aber Kontakt aufnehmen und sind in Abstimmung mit ihm bemüht, die Mängel innerhalb eines Jahres zu beseitigen. -
Bei dem Kontaktformular sind etwaige Fehlermeldungen ab einem Zoomfaktor von 400 % nicht erkennbar und auffindbar (WCAG Erfolgskriterium 3.3.1 "Fehlererkennung" sowie WCAG Erfolgskriterium 1.4.10 "Umbrüche (Reflow)").
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Ältere PDF-Dateien sind nicht barrierefrei.
Von einer Nachbearbeitung sehen wir ab, da es sich um Inhalte handelt, die nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden und die vor dem 23. September 2019 erstellt oder aktualisiert wurden (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 BITV 2.0). Größtenteils handelt es sich um umfangreiche Abschlussberichte von Forschungsprojekten sowie um Standardarbeitsanweisungen (SOP) für einen eng begrenzten Leserkreis. Eine Nachbearbeitung stufen wir als unverhältnismäßige Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG ein.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08.02.2022 erstellt und zuletzt am 13.12.2024 aktualisiert.
Die Einschätzung basiert auf der am 10.12.2024 durchgeführten BITV Selbstbewertung der DIAS GmbH durch die innoQ Deutschland GmbH, Krischerstr. 100, 40789 Monheim am Rhein.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von https://www.umweltprobenbank.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Per E-Mail an:
upb(at)uba.de.
Die Vorschriften des Datenschutzes werden selbstverständlich beachtet.
Per Post an:
Umweltbundesamt
Postfach 1406
D-06813 Dessau-Roßlau
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de