Cadmium in Umweltproben
Die Cadmiumgehalte in Fichtentrieben und Pappelblättern aus dem saarländischen Verdichtungsraum sind seit Mitte der 1980er Jahre praktisch unverändert. In marinen Proben finden sich sowohl zunehmende als auch abnehmende oder gleichbleibende Belastungen seit Beginn der Untersuchungen.
Durch gesetzliche Maßnahmen wie der Technischen Anleitung Luft, der verbesserten Abwasserreinigung und Verwendungsbeschränkungen in Produkten konnten die Cadmiumeinträge in die Umwelt zwischen 1985 und 1995 um etwa 75% verringert werden. Die Reduzierung spiegelt sich in den Proben der Umweltprobenbank bislang jedoch nur vereinzelt wider.
Cadmiumbelastung von terrestrischen Proben
Die Cadmiumkonzentrationen in Fichtentrieb- und Pappelblatthomogenaten aus dem Saarländischen Verdichtungsraum haben sich im Beobachtungszeitraum praktisch nicht verändert. Die Belastung von Nadelbaumtrieben der ballungsraumnahen terrestrischen Ökosysteme liegt jedoch weit unterhalb des für Koniferen kritischen Bereichs (3 µg/g TG).
Cadmiumbelastung mariner Proben
Die Cadmiumbelastung von Blasentang und Aalmuttern aus dem niedersächsischen Wattenmeer ist seit Beginn der Untersuchungen leicht gesunken. Dagegen nahmen die Cadmiumgehalte in Miesmuscheln und Aalmuttern aus dem schleswig-holsteinischen Wattenmeer leicht zu. Proben aus der Ostsee waren durchschnittlich am stärksten belastet.
Die im Jahr 2013 nachgewiesenen Cadmiumgehalte in Miesmuschelproben bewegten sich zwischen 0,08 und 0,12 µg/g bezogen auf Frischgewicht (FG) und lagen damit im Bereich der von der Oslo/Paris-Kommission (OSPAR) festgelegten Hintergrundkonzentration für Cadmium in Miesmuscheln von 0,07 – 0,11 mg/kg FG.
Die von der Oslo/Paris-Kommission (OSPAR) festgelegten Hintergrundkonzentration für Cadmium in Miesmuscheln betragen 0,07 – 0,11 mg/kg Frischgewicht (FG). Die seit dem Jahr 2013 nachgewiesenen Cadmiumgehalte in Miesmuschelproben bewegten sich zwischen 0,06 und 0,12 µg/g bezogen auf das Frischgewicht (FG) und liegen damit im Bereich dieser Hintergrundkonzentration.
Alle Daten zur Ergebnisbeschreibung anzeigen
Bewertungshinweis für Miesmuscheln
Für die Bewertung der Schadstoffkonzentrationen im Hinblick auf das Schutzgut „menschliche Gesundheit“ ist der von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften festgelegte Höchstgehalt für Cadmium in Muscheln (1,0 mg/kg Frischgewicht) maßgeblich. Dieser Wert wird zu keinem Zeitpunkt erreicht.
Aktualisiert am: 11.01.2022