n-Propylparaben
nPrP; para-Hydroxybenzoesäurepropylester; Formel: C10H12O3; CAS-Nummer: 94-13-3
Die Verwendung von n-Propylparaben (nPrP) als Konservierungsstoff in Kosmetika ist in der Europäischen Union (EU), mit Ausnahme von Produkten für Kleinkinder, erlaubt.
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Probenarten
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Je zur Hälfte weibliche und männliche Studierende im Alter von 20 bis 29 Jahren.
Probenahmegebiete
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4 Universitätsstädte als Standorte für die Probenahme.
Untersuchungszeitraum
1995 - 2012