Benzinbleigesetz: Wie ein Gesetz die Schadstoffbelastung von Mensch und weiten Teilen der Umwelt verringert.

Aufgrund des Benzinbleigesetzes sanken die atmosphärischen Emissionen von Blei in Deutschland von 1985 bis 1995 um bis zu 65%. Parallel zum Rückgang des Verbrauchs an bleihaltigem Benzin nahm die Bleikonzentration in Humanproben und terrestrischen Umweltproben seit Inkrafttreten des Gesetzes kontinuierlich ab. In Proben aus marinen und Fließgewässer-Ökosystemen ist ein eindeutiger Trend zur Abnahme der Bleibelastung jedoch nicht festzustellen.

Das Gesetz zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Bleiverbindungen in Ottokraftstoffen für Kraftfahrzeugmotore trat in Deutschland im Jahre 1971 in Kraft. Neben der Reduktion des Bleigehalts in Benzin führte das Gesetzt schlussendlich zum Verbot von verbleitem Benzin. Einige europäische Länder verboten verbleites Benzin jedoch erst im Jahr 2000.

Belastung des Menschen

Die Bleikonzentration im Vollblut der Studierenden aus Münster sank von über 70 µg/L (1981) innerhalb von 26 Jahren um ca. 83% auf Werte unterhalb von 15 µg/L (2008). In den letzten Jahren verbleibt die Bleiexposition konstant niederig: 2018 betrug die mittlere Bleikonzentration nur noch ca. 10 µg/L.

Basierend auf den Daten der Umweltprobenbank wurden die Referenzwerte zur Bleibelastung der Allgemeinbevölkerung durch die Kommission Human-Biomonitoring im Jahr 2018 angepasst: für 18-69-jährige Männer von 90 µg/L auf 40 µg/L und für 18-69-jährige Frauen von 70 µg/L  auf 30 µg/L. Diese Werte werden von den Studierenden weiterhin deutlich unterschritten. In Anbetracht des Fehlens einer Wirkschwelle und auf Grund der Einstufung der MAK-Kommission von Blei in die Kategorie 2 („als Krebs erzeugend für den Menschen anzusehen“) hat die Kommission die Human-Biomonitoring-Werte für Blei im Blut aller Personengruppen ausgesetzt.

Konstant niedrige Konzentration in den letzten Jahren.
Abb. 1: Blei im Vollblut der Studierenden aus Münster seit 1981
 

Ost-West Vergleich

Waren zu Beginn der Messungen im Ost-West Vergleich zwischen den Kollektiven Halle/Saale und Greifswald sowie Münster und Ulm noch geringe Unterschiede feststellbar - mit tendenziell etwas höheren Bleigehalten im Vollblut von Probanden aus den neuen Bundesländern - so sind die Daten aller vier Standorte mittlerweile sehr ähnlich. 

Daten aller Standorte in den letzten Jahren sehr ähnlich.
Abb. 2: Blei im Vollblut der Studierenden aller UPB-Standorte seit 1992

 

Belastung von terrestrischen Umweltproben

In Fichtentrieben und Pappelblättern aus dem Saarländischen Verdichtungsraum sank die Bleikonzentration von 1985 bzw. 1991 bis zu den letzten Untersuchungsjahren um den Faktor 4 bis 8 auf Werte unterhalb von 1 µg/g TG.

Konstant niedrige Konzentrationen seit 2009
 Abb. 3: Blei in Fichtentrieben seit 1985 bzw. 1992
 
Konstant niedrige Konzentrationen seit 2008
 Abb. 4: Blei in Pappelblättern seit 1991
 

Belastung der aquatischen Umwelt

In Proben aus marinen und Fließgewässer-Ökosystemen ist ein eindeutiger Trend zur Abnahme der Bleibelastung seit Inkrafttreten des Benzinbleigesetzes nicht festzustellen. Der Hauptgrund hierfür ist, dass sich das nicht abbaubare Blei in Sedimenten anreichert.

In Miesmuschel-Homogenaten von Eckwarderhörne (Nordsee) wurden im Untersuchungszeitraum Bleigehalte zwischen 1,9 und 3,7 µg/g TG gemessen. Ähnliche Konzentrationen finden sich in Miesmuscheln von der Ostsee-Probenahmefläche Darßer Ort (1,9 - 3,5 µg/g TG). Dagegen waren die Bleigehalte in Miesmuschel-Homogenaten aus dem Sylt-Römö-Watt (südlich Lister Hafen und Königshafen) über den gesamten Beobachtungszeitraum niedriger (ca. 1,0 - 2,3 µg/g TG).

Als Vergleichswert wird die von der Oslo/Paris-Kommission (OSPAR) empfohlene Hintergrund- bzw. Referenzkonzentration für Blei in Miesmuscheln von 0,01-0,19 µg/g, bezogen auf das Frischgewicht (FG) herangezogen. Anhand der nachgewiesenen Bleikonzentrationen von 0,10 µg/g FG (Ostsee) bis 0,16 µg/g FG (Nordsee) sind die hier untersuchten Proben als wenig belastet einzustufen.

Kein eindeutiger Trend zur Abnahme zu beobachten.
Abb. 5: Blei in Miesmuscheln seit 1985
 

Bewertungshinweise für Miesmuscheln

Für die Bewertung der Schadstoffkonzentrationen im Hinblick auf das Schutzgut „menschliche Gesundheit“ ist der von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften festgelegte Höchstgehalt für Blei (1,5 mg/kg FG) maßgeblich.
Die im Jahr 2010 nachgewiesenen Bleikonzentrationen in Miesmuschelproben lagen mit 0,10 mg/kg FG (Ostsee) und 0,08 bzw. 0,16 mg/kg FG (Nordsee) deutlich unterhalb dieses Höchstgehalts.

Aktualisiert am:  11.01.2022

Weiterführende Informationen

Verweise auf externe Informationen und gesetzliche Regelungen