Pentachlorphenol - Spiegelt sich das Verbot des Holzschutzmittels in Humanproben wider?

Das Verbot von Pentachlorphenol (PCP) führte zu einer drastischen Verringerung der PCP-Konzentrationen im Blutplasma des Münsteraner Studentenkollektives. Zwischen 1985 und 2008 sanken die Werte um mehr als 95%.

Bereits durch die Pentachlorphenol-Verbotsverordnung vom 12.12.1989 wurden die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pentachlorphenol (PCP) und seinen Verbindungen in Deutschland verboten. Diese Verordnung wurde mit Inkrafttreten der Chemikalien-Verbotsverordnung, die das Inverkehrbringen von PCP verbietet, am 01.11.1993 außer Kraft gesetzt. Als besonders problematisch hatte sich die Verwendung von PCP-haltigen Holzschutzmitteln erwiesen.

Belastung von Menschen

Die Konzentration von Pentachlorphenol im Blutplasma der Münsteraner Studentenkollektive sank im Zeitraum 1985 bis 1998 von über 30 µg/L auf 2,4 µg/L. In den nachfolgenden zehn Jahren war eine weitere leichte Abnahme feststellbar.

Aufgrund der minimalen Veränderung der nachgewiesenen PCP Belastung wurde die routinemäßige Analyse dieses Stoffes in Proben der Umweltprobenbank ab 2011 ausgesetzt.

Zwischen 1985 und 2008 sanken die Werte um mehr als 95%.
Abb. 1: Pentachlorphenol im Blutplasma, Studentenkollektive Münster

 

Aktualisiert am: 11.01.2022