Perchlorat - Hintergrundbelastung verschiedener Umweltmedien

Untersuchungen von Niederschlagswasser-, Boden- und Baumproben

Immer wieder wird auf und in diversen Lebensmitteln wie Obst und Gemüse Perchlorat nachgewiesen. In 2013 ließ das Umweltbundesamt (UBA) deshalb verschiedene Probenmatrices sowie Niederschlagswasser des UBA-Messnetzes auf die Hintergrundbelastung mit Perchlorat untersuchen.

Ergebnisse

Niederschlagswasser

In keiner der 24 untersuchten Proben der sechs Messstationen des UBA-Luftmessnetzes konnte Perchlorat nachgewiesen werden. Die Proben wurden im Zeitraum Anfang September bis Mitte November 2013 gewonnen. Die Bestimmungsgrenze betrug 0,1 µg/L.

Proben der Umweltprobenbank des Bundes

Zur Bestimmung der Hintergrundbelastung mit Perchlorat im Boden und in Pflanzen nutzte das UBA Proben aus dem Archiv der Umweltprobenbank des Bundes (UPB).

Die Probenarten Boden, Buchenblätter und einjährige Fichtentriebe stammen aus fünf verschiedenen Probenahmegebieten der UPB. Diese Gebiete sind über ganz Deutschland verteilt und drei verschiedenen Ökosystemen zuordenbar: Agrar-, Forst- sowie Naturnahes terrestrisches Ökosystem.

Da die UPB nicht in allen Gebieten jährlich Proben entnimmt, variieren teilweise die Probenahmejahre; es wurden im November 2013 immer die jüngsten der im UPB-Archiv verfügbaren Proben untersucht.

Boden: Humusauflage und Oberboden

Soweit vorhanden, wurden beim Boden jeweils die Auflage sowie der Oberbodenhorizont untersucht. Dabei handelt es sich um Proben aus dem Jahr 2010; die routinemäßige Bodenbeprobung findet für die UPB nur alle vier Jahre statt.

Perchlorat war in keiner der untersuchten Oberbodenproben nachweisbar; in den Humusauflagen fanden sich Perchlorat-Konzentrationen in Höhe von ca. 0,001 µg/g FG nur in den Proben vom Oberbayerischen Tertiärhügelland sowie vom Nationalpark (NP) Bayerischer Wald (siehe Abb. 1).
Es ist anzumerken, dass in Bornhöved keine Auflagehorizonte beprobt werden können, da es sich um bewirtschaftetes Ackerland handelt.

Buchenblätter weisen die höchsten Konzentrationen auf.
Abb. 1: Perchlorat in Buchenblättern, Fichtentrieben, Humusauflagen und Oberböden aus drei unterschiedlichen Ökosystemen. Messwerte unterhalb der Bestimmungsgrenze sind mit „<“ gekennzeichnet.

 

Buchenblätter und einjährige Fichtentriebe

Die untersuchten Proben setzen sich aus folgenden Probenahmejahren zusammen:

2011: Buchenblätter Bornhöveder Seengebiet, Solling, BR Pfälzerwald
2012: Buchenblätter NP Bayerischer Wald, Oberbayerisches Tertiärhügelland
2012: Fichtentriebe Oberbayerisches Tertiärhügelland
2013: Fichtentriebe Bornhöveder Seengebiet, NP Bayerischer Wald, Solling, BR Pfälzerwald

Als Vertreter von Pflanzen wurden Buchenblätter sowie einjährige Fichtentriebe ausgewählt. Die gefundenen Werte liegen unter den vom Ständigen Ausschuss für Kontaminanten in der Lebensmittelkette der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) genannten Referenzwerten für Lebensmittel von 0,02 bis 1,0 µg/g (entspricht 0,02 bis 1,0 mg/kg).

Auffällig sind die gegenüber den Fichten- und Bodenproben erheblich höheren Gehalte der Buchenblätter. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass Perchlorat während der Vegetationsperiode eingetragen wird. Darüber hinaus sind die Blattproben der beiden Agrar-Ökosysteme deutlich höher belastet, als die Proben der restlichen drei Gebiete.

Die Ergebnisse deuten an, dass die Perchloratbelastung von Agrarprodukten nicht der allgemeinen Umweltbelastung zuzurechnen ist.

Aktualisiert am: 11.01.2022

Empfohlene Steckbriefe

Probenarten

  • Bedeutender Primärproduzent in vielen naturnahen und anthropogen beeinflussten Ökosystemen.
  • Dominierender Laubbaum in Mitteleuropa mit Vorkommen auf fast allen Böden sowie bis in über 1100 m Höhe.
  • Der Boden ist Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenlebewesen. In ihm laufen Umbau- und Abbauprozesse von Stoffen ab und er kann diese filtern, anreichern, aber auch wieder frei setzen.

Analyte

Probenahmegebiete

Weiterführende Informationen

Verweise auf externe Informationen und gesetzliche Regelungen

Literaturangaben