Polychlorierte Dibenzodioxine (PCDD) und Dibenzofurane (PCDF)

PCDD/F

Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und Dibenzofurane (PCDD/PCDF, auch PCDD/F) gehören zu den persistenten organischen Schadstoffen (POP), die in der Kurzform als "Dioxine" oder "Dioxin" im engeren Sinn bezeichnet werden.

Dioxine sind persistente organische Verbindungen, die sehr giftig und persistent in der Umwelt sind sowie sich in Nahrungsketten anreichern. Diese Gruppe von Umweltkontaminanten umfasst:

  • Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine (PCDD): in der Summe 75 Kongenere, die sich in der Anzahl und Position von Chloratomen unterscheiden, sieben davon sind toxikologisch relevant (2,3,7,8-substituierte Kongenere), die toxischste Verbindung ist 2,3,7,8-Tetrachlorodibenzodioxin (2,3,7,8-TCDD).
  • Polychlorierte Dibenzofurane (PCDF): in der Summe 135 Kongenere, zehn davon sind toxikologisch relevant (2,3,7,8-substituierte Kongenere).

Dioxine und Furane (PCDD/F) haben keine technologische oder andere Verwendung, sondern werden in einer Reihe von thermischen und industriellen Prozessen als unerwünschte und oft unvermeidbare Nebenprodukte erzeugt.

Untersuchte Substanzen

  • WHO(2005)-PCDD/F-TEQ exkl. BG
    Summe der Dioxine (PCDD/F), ausgedrückt in Toxizitätsäquivalenten (TEQ) der WHO unter Verwendung der WHO-TEF(2005). Die Berechnung erfolgt nach dem Verfahren der Konzentrationsuntergrenzen: Konzentrationsuntergrenzen werden unter der Annahme berechnet, dass sämtliche Werte der einzelnen Kongenere, die unter der Bestimmungsgrenze liegen, gleich Null sind.
  • WHO(2005)-PCDD/F-TEQ inkl. BG
    Summe der Dioxine (PCDD/F), ausgedrückt in Toxizitätsäquivalenten (TEQ) der WHO unter Verwendung der WHO-TEF(2005). Die Berechnung erfolgt nach dem Verfahren der Konzentrationsobergrenzen:  Konzentrationsobergrenzen werden unter der Annahme berechnet, dass sämtliche Werte der einzelnen Kongenere, die unter der Bestimmungsgrenze liegen, gleich der Bestimmungsgrenze sind.
  • 2,3,7,8-TetraCDD
  • 1,2,3,7,8-PentaCDD
  • 1,2,3,4,7,8-HexaCDD
  • 1,2,3,7,8,9-HexaCDD
  • 1,2,3,4,6,7,8-HeptaCDD
  • 1,2,3,6,7,8-HexaCDD
  • 2,3,7,8-TetraCDF
  • 1,2,3,7,8-PentaCDF
  • OctaCDD
  • 1,2,3,6,7,8-HexaCDF
  • 2,3,4,7,8-PentaCDF
  • 1,2,3,4,7,8-HexaCDF
  • 1,2,3,4,6,7,8-HeptaCDF
  • 1,2,3,7,8,9-HexaCDF
  • 2,3,4,6,7,8-HexaCDF
  • 1,2,3,4,7,8,9-HeptaCDF
  • OctaCDF

Probenarten

Probenahmegebiete

Untersuchungszeitraum

2003 - 2023

Weiterführende Informationen

Verweise auf externe Informationen und gesetzliche Regelungen