Donau

Zweitlängster Strom Europas

Die Donau entspringt in Deutschland im Schwarzwald und ist mit 2.780 km der zweitlängste Fluss Europas und mit 800.000 km2 das zweitgrößte Flussgebiet Mitteleuropas. Sie ist die wichtigste Wasserstraßenverbindung von Mittel- nach Südosteuropa.
Das Probenahmegebiet umfasst den deutschen Abschnitt der Donau auf einer Länge von 586 km sowie ihr etwa 56.000 km² großes Wassereinzugsgebiet. Dies ist das drittgrößte Deutschlands.
Weitere wichtige Merkmale sind:

  • Sie gehört aufgrund des prägenden Einflusses der alpinen Zuflüsse zur Gruppe der Kaltwasserflüsse.
  • Durch die großen Wassermassen der alpinen Nebenflüsse weist die Donau durchschnittlich einen doppelt so hohen Abfluss wie die Elbe auf.
  • Zur intensiven Beschiffbarkeit wurden starke hydromorphologische Veränderungen vorgenommen. Es wurden zahlreiche Staustufen gebaut und  weite Teile des Flusses kanalisiert. Nur 20 % der Überschwemmungsgebiete, die im 19. Jahrhundert existierten, sind heute noch vorhanden und nur die Hälfte des Flusslaufs kann heute noch als zumindest „naturnah“ bezeichnet werden.
  • Die Donau ist entlang ihrem Lauf für rund 10 Millionen Menschen eine bedeutende Trinkwasserquelle.
  • Fünf Anrainerstaaten der Donau beziehen nennenswerte Anteile ihrer Energie aus Wasserkraftwerken an der Donau, nämlich Deutschland, Österreich, die Slowakei, Serbien und Rumänien.
  • Als einziges Fließgewässersystems Deutschlands entwässert die Donau nicht in die Nord- oder Ostsee, sondern nach Osten ins Schwarze Meer.
  • Durch Einwanderung pontokaspischer Arten bis in den deutschen Donauabschnitt weist sie im Vergleich zu den übrigen deutschen Flüssen zahlreiche andere Faunenelemente auf.
  • Im Vergleich zu den Fließgewässer-Probenahmegebieten Elbe und Rhein können die Probenarten Brassen und Dreikantmuschel deshalb anderen Konkurrenzverhältnissen und veränderten Nahrungsspektren ausgesetzt sein. 

Gebietsausschnitte

Probenarten

Analyte

Untersuchungszeitraum

2002 - 2023

Weiterführende Informationen

Verweise auf externe Informationen und gesetzliche Regelungen