Biozide und Pflanzenschutzmittel
Chemische Stoffe gegen Schadorganismen und für Pflanzenschutz
Biozidprodukte sind Stoffe oder Stoffgemische, die auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zerstören, abschrecken, unschädlich machen, oder sie in anderer Weise bekämpfen.
Als Schadorganismen werden in diesem Zusammenhang alle Organismen einschließlich Krankheitserreger bezeichnet, die durch ihr vermehrtes Auftreten Menschen, Tiere oder die Umwelt schädigen oder die Qualität von Produkten (z.B. von Lebensmitteln, Textilien, Wasserfahrzeugen oder Mauerwerk) oder Prozessen (wie Trinkwasseraufarbeitung oder, Lebensmittelherstellung) beeinträchtigen.
Stoffe und Stoffgemische zum Schutz von Pflanzen werden nicht als Biozide, sondern als Pflanzenschutzmittel bezeichnet. Es gibt jedoch eine Reihe von Wirkstoffen, die sowohl in Biozidprodukten als auch in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden.
Die Verwendung der beiden Substanzgruppen wird in der Europäischen Union (EU) über die Biozidverordnung (VO (EU) Nr. 528/2012) und die Pflanzenschutzmittelverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) geregelt.
Wirkstoffe aus Bioziden und Pflanzenschutzmitteln und deren Abbauprodukte können in der Umwelt persistent sein, bioakkumulieren und auch für Nichtziel-Organismen toxisch sein.
Untersuchte Substanzen
-
Chloriertes aromatisches Biozid
-
Methylierungsprodukt von Triclosan
-
Biozid, das in Antifouling-Mitteln eingesetzt wird
-
Fungizid, das sowohl in Biozidprodukten, z.B. zum Holzschutz, als auch in Pflanzenschutzmitteln verwendet wird.
-
Fungizid, das in Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten eingesetzt wird
-
Weit verbreitetes Herbizid, dessen Gefahrenpotenzial für Gesundheit und Umwelt derzeit diskutiert wird
-
Bekämpfungsmittel gegen Mäuse, Ratten und andere Nagetiere
-
Konservierungsstoffe, die einzeln (MI) oder in Kombination (MCI/MI) eingesetzt werden
Probenarten
-
Bioindikator in Fließgewässern und Seen
-
Feine mineralische oder organische Partikel in der Wasserphase, die nicht in Lösung gehen
-
Je zur Hälfte weibliche und männliche Studierende im Alter von 20 bis 29 Jahren.
Probenahmegebiete
-
Bedeutendes, altindustriealisiertes Ballungszentrum Deutschlands.
-
Hauptwasserscheide zwischen Nord- und Ostsee
-
Längster Fluss Deutschlands
-
Viertgrößtes Flussgebiet Mitteleuropas
-
Gebiet im Mitteldeutschen Chemiedreieck einschließlich der Dübener Heide
-
Zweitlängster Strom Europas
-
4 Universitätsstädte als Standorte für die Probenahme.
Untersuchungszeitraum
1992 - 2017
Weiterführende Informationen
Verweise auf externe Informationen und gesetzliche Regelungen
- " href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32012R0528" target="_blank">Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (extern)
- " href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/biozide" target="_blank">Biozide - Vorschlag für einen europäischen Ansatz für eine nachhaltig umweltgerechte Verwendung (extern)
- " href="https://www.norman-network.net/?q=node/202" target="_blank">Environmental monitoring of biocides in Europe - compartment-specific strategies (extern)
- " href="https://www.umweltbundesamt.de/biozid-portal" target="_blank">Biozid-Portal (extern)
- " href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide" target="_blank">Biozide | Umweltweltbundesamt (extern)
- " href="https://www.bfr.bund.de/de/biozidprodukte_und_behandelte_waren-236.html" target="_blank">Biozidprodukte und behandelte Waren - BfR (extern)
- " href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32009R1107" target="_blank">Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (extern)
- " href="https://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/eu-pesticides-db_en" target="_blank">EU Pesticides database (extern)