Biozide und Pflanzenschutzmittel

Chemische Stoffe gegen Schadorganismen und für Pflanzenschutz

Biozidprodukte sind Stoffe oder Stoffgemische, die auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zerstören, abschrecken, unschädlich machen, oder sie in anderer Weise bekämpfen.
Als Schadorganismen werden in diesem Zusammenhang alle Organismen einschließlich Krankheitserreger bezeichnet, die durch ihr vermehrtes Auftreten Menschen, Tiere oder die Umwelt schädigen oder die Qualität von Produkten (z.B. von Lebensmitteln, Textilien, Wasserfahrzeugen oder Mauerwerk) oder Prozessen (wie Trinkwasseraufarbeitung oder, Lebensmittelherstellung) beeinträchtigen.

Stoffe und Stoffgemische zum Schutz von Pflanzen werden nicht als Biozide, sondern als Pflanzenschutzmittel bezeichnet. Es gibt jedoch eine Reihe von Wirkstoffen, die sowohl in Biozidprodukten als auch in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden.

Die Verwendung der beiden Substanzgruppen wird in der Europäischen Union (EU) über die Biozidverordnung (VO (EU) Nr. 528/2012) und die Pflanzenschutzmittelverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) geregelt.

Wirkstoffe aus Bioziden und Pflanzenschutzmitteln und deren Abbauprodukte können in der Umwelt persistent sein, bioakkumulieren und auch für Nichtziel-Organismen toxisch sein.

Untersuchte Substanzen

  • Chloriertes aromatisches Biozid
  • Methylierungsprodukt von Triclosan
  • Biozid, das in Antifouling-Mitteln eingesetzt wird
  • Fungizid, das sowohl in Biozidprodukten, z.B. zum Holzschutz, als auch in Pflanzenschutzmitteln verwendet wird.
  • Fungizid, das in Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten eingesetzt wird
  • Weit verbreitetes Herbizid, dessen Gefahrenpotenzial für Gesundheit und Umwelt derzeit diskutiert wird
  • Bekämpfungsmittel gegen Mäuse, Ratten und andere Nagetiere
  • Konservierungsstoffe, die einzeln (MI) oder in Kombination (MCI/MI) eingesetzt werden

Probenarten

Probenahmegebiete

Untersuchungszeitraum

1992 - 2017

Weiterführende Informationen

Verweise auf externe Informationen und gesetzliche Regelungen